Neues Kinderbetreuungsgesetz – AR- ab 01.06.2023

Das geltende kantonale Kinderbetreuungsgesetz (KIBEG – AR) wird auf den 01.06.2023 umgesetzt. Bei der Mitfanzierung von familienergänzenden Massnahmen wird somit vom Kanton AR ein Meilenstein gesetzt. Subventionsberechtigte Eltern erhalten bei einem massgebenden Einkommen unter Fr. 100`000.- finanzielle Untestützung. Dabei werden alle Gemeinden AR bezüglich einer Subjektfinanzierung gleichgestellt. Wichtige Hinweise und Merkblätter für die ersten Berechnungen...

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