Das geltende kantonale Kinderbetreuungsgesetz (KIBEG – AR) wird auf den 01.06.2023 umgesetzt.
Bei der Mitfanzierung von familienergänzenden Massnahmen wird somit vom Kanton AR ein Meilenstein gesetzt.
Subventionsberechtigte Eltern erhalten bei einem massgebenden Einkommen unter Fr. 100`000.- finanzielle Untestützung.
Dabei werden alle Gemeinden AR bezüglich einer Subjektfinanzierung gleichgestellt.
Wichtige Hinweise und Merkblätter für die ersten Berechnungen finden Sie hier.